Der roha-Betriebsrat – Balance halten

Eine Voraussetzung für langfristigen Unternehmenserfolg ist das gesunde Gleichgewicht zwischen Lohn und Leistung, Anspruch und Wertschätzung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen. Bei roha trägt ein sehr aktiver Betriebsrat dazu bei, dieses Gleichgewicht zu wahren.

Betriebsratsarbeit

Wie vom Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen, ist der Betriebsrat bei roha unter anderem zuständig für alle Fragen hinsichtlich der Mitbestimmung, für die Gleichstellung von Frauen und Männern und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter Berücksichtigung und Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen.

 … und ganz persönlich

Mitarbeit im Betriebsrat heißt Verantwortung übernehmen. Dazu bleibt reges Interesse an der Verbesserung der Arbeitssituation, an sozialen Fragen, am Weiterdenken und Weiterlernen unabdingbar. Was aber all diese Anstrengungen letztlich erfolgreich macht, ist der persönliche Faktor. Ohne Vertrauen aller Akteure zueinander geht´s nun mal nicht.

Vertrauenssache

Offensichtlich gibt es dieses Vertrauen bei roha. Von der ersten Betriebsratswahl im Jahr 1972 an begegnen sich Arbeitgeber und -nehmer hier auf Augenhöhe. Arbeitsgerichtliche Schritte blieben deshalb die Ausnahme, in der Regel können bei Konflikten für beide Seiten gangbare Lösungen gefunden werden. Beispiele dafür gibt es viele. In der Vergangenheit war es die Einführung der 38-Stunden-Woche und die Regelung der „freien Freitage”.

Einer für alle

Ein offenes Ohr für die Belange aller Mitarbeiter – übrigens auch der nicht gewerkschaftlich organisierten – gehört zum Selbstverständnis des roha-Betriebsrats. In diesem Sinne wurde 2010 eine Jugend-und-Auszubildenden-Vertretung (JAV) ins Leben gerufen, die sich speziell um die Sorgen und Nöte der jungen Kolleginnen und Kollegen kümmert.

Darüber hinaus wirkt der Betriebsrat mit:
•    im Arbeitssicherheitsausschuss (Vorbeugung und Vermeidung von Arbeitsunfällen)

•    im Vorschlagswesen (Verbesserungsideen von Mitarbeitern)

•    bei der Revision

•    im Wirtschaftsausschuss (Informationen zur aktuellen Unternehmenssituation).

Der roha-Betriebsrat historisch

1972
Gründung des Betriebsrats und Einführung der Gleitenden Arbeitszeit.

1985
Zum ersten Mal übernimmt eine Frau den Betriebsrats-Vorsitz – ein Signal zur Gleichstellung.

1992
Der Haustarifvertrag (in Zusammenarbeit mit der zuständigen IG BCE) wird eingeführt.

1994
Die 38-Stunde-Woche kommt – und mit ihr der „Freie Freitag”, alle drei Wochen. Auf Anregung des damaligen Geschäftsführers D.-H. Berghöfer und der IG BCE.

1997
Abschluss des ertragsabhängigen Tarifvertrags „Jahresleistung” – ein Zuschlag in „guten Jahren”.

1999
Abschluss des Tarifvertrages über „Vermögenswirksame Leistungen und Altersvorsorge”.

2002
Nach dem neuen Betriebsverfassungsgesetz erhöht sich die Zahl der BR-Mitglieder von fünf auf sieben. Drei von ihnen sind auch als ehrenamtliche Arbeitsrichter tätig.